Die Schützenordnung von 1601 galt als Grundlage für die Waffenübungen der Bürger. Neben den darin bezeichneten Zielbüchsenschützen, deren Vereinigung mehr einer Kompanie als einer Gesellschaft gleichkam, gab es auch weiterhin die Armbrust- und Stahelschützen. Beide Gruppen nutzten dasselbe Schießhaus und Schießgelände.
Für den Unterhalt des Schießhauses kamen die Stadt und das Amt Durlach auf, die dafür als Gegenleistung auf die bewaffneten und im Schießen geübten Bürger zurückgreifen durften. Im 16. und 17. Jahrhundert blieb das Schützenwesen weitgehend unangetastet, da es als Schutz diente und man die positiven Auswirkungen der Übungen erkannt hatte.
Eine Zäsur brachte der Dreißigjährige Krieg, unter dessen Auswirkungen auch die Stadt Durlach und mit ihr die Schützengesellschaft litten. Erst 1675, lange nach der Beendigung des Krieges, gab es wieder ein Freischießen. Das folgende kurze Aufblühen der Schützengesellschaft beendete einige Jahre später der Stadtbrand von 1689.
Erst im Jahre 1700 wurde durch den Erlass des Markgrafen erneut eine Schützengesellschaft gegründet, deren Ordnung auf der von 1601 beruhte. Als es nach der Residenzverlegung von 1715 auch in Karlsruhe eine Schützengesellschaft gab, sank das Ansehen der Durlacher Schützengesellschaft.
Diese wurde letztendlich 1780 als Kompanie aufgelöst und existierte lediglich noch als private Vereinigung bis 1812 unter dem Ratskonsul Metzger. Er initiierte das Schießen einiger Durlacher Bürger, um das leerstehende Schießhaus zu nutzen. Allerdings hatte dies schon mehr den Charakter einer geselligen Zusammenkunft. Die Zeit der Napoleonischen Kriege beendete das Schützenwesen. Erst nach längerem Verbot konnte die Kirchweih in Durlach an jedem 2. Sonntag im August mit einem Bürgerwehrauszug und Freischießen wieder gefeiert werden. Dieses Schauspiel regte zu den verschiedensten literarischen Ergüssen an. Erst 1839 wurde auch das Freischießen verboten.