Spätestens seit dem 16. Jahrhundert gab es in Durlach Armbrustschützen, die sich zum gemeinsamen Schießen trafen. Urkundlich ist bereits 1551 ein Schießhaus erwähnt. Außerdem erging zum großen Schützenfest in Straßburg 1576 eine Einladung an die Markgrafen zu Baden-Durlach.
Auch in Durlach selbst wurden Schießen veranstaltet, so nahm 1590 Markgraf Ernst Friedrich an einem teil, das gleichzeitig mit einem Fest verbunden war.
Die Schießen waren zur Übung der Wehrhaftigkeit gedacht, was in Durlach letztlich zur Schützenordnung von 1601 führte. Markgraf Ernst Friedrich hatte als überzeugter Calvinist in Pforzheim drei reformierte Prediger einsetzen wollen, wie er es bereits zuvor in Durlach getan hatte. Die Pforzheimer weigerten sich, so daß Ernst Friedrich die Durlacher im Falle eines Angriffes zur Verteidigung mobilisieren wollte. Vermutlich deswegen erließ er eine Ordnung, nach der die Durlacher Bürger sich im Gebrauch des Luntengewehres üben sollten: die Schützenordnung.
In ihr wurde anhand von 36 Paragraphen genau festgelegt, wie bei den Schießen, aber auch sonst, mit Waffen umzugehen war. Zudem sollte der Markgraf die Unterhaltung des Schießhauses übernehmen und eine gewisse Geldsumme gewähren. Eine Verteidigung der Stadt wurde jedoch nicht nötig, da Markgraf Ernst Friedrich 1604 auf seinem Kriegszug gegen Pforzheim plötzlich verstarb.