Die Schützenordnung von 1601 galt als Grundlage für die Waffenübungen der Bürger. Neben den darin bezeichneten Zielbüchsenschützen, deren Vereinigung mehr einer Kompanie als einer Gesellschaft gleichkam, gab es auch weiterhin die Armbrust- und Stahelschützen. Beide Gruppen nutzten dasselbe Schießhaus und Schießgelände.
Für den Unterhalt des Schießhauses kamen die Stadt und das Amt Durlach auf, die dafür als Gegenleistung auf die bewaffneten und im Schießen geübten Bürger zurückgreifen durften. Im 16. und 17. Jahrhundert blieb das Schützenwesen weitgehend unangetastet, da es als Schutz diente und man die positiven Auswirkungen der Übungen erkannt hatte.
Eine Zäsur brachte der Dreißigjährige Krieg, unter dessen Auswirkungen auch die Stadt Durlach und mit ihr die Schützengesellschaft litten. Erst 1675, lange nach der Beendigung des Krieges, gab es wieder ein Freischießen. Das folgende kurze Aufblühen der Schützengesellschaft beendete einige Jahre später der Stadtbrand von 1689.
Erst im Jahre 1700 wurde durch den Erlass des Markgrafen erneut eine Schützengesellschaft gegründet, deren Ordnung auf der von 1601 beruhte. Als es nach der Residenzverlegung von 1715 auch in Karlsruhe eine Schützengesellschaft gab, sank das Ansehen der Durlacher Schützengesellschaft.
Diese wurde letztendlich 1780 als Kompanie aufgelöst und existierte lediglich noch als private Vereinigung bis 1812 unter dem Ratskonsul Metzger. Er initiierte das Schießen einiger Durlacher Bürger, um das leerstehende Schießhaus zu nutzen. Allerdings hatte dies schon mehr den Charakter einer geselligen Zusammenkunft. Die Zeit der Napoleonischen Kriege beendete das Schützenwesen. Erst nach längerem Verbot konnte die Kirchweih in Durlach an jedem 2. Sonntag im August mit einem Bürgerwehrauszug und Freischießen wieder gefeiert werden. Dieses Schauspiel regte zu den verschiedensten literarischen Ergüssen an. Erst 1839 wurde auch das Freischießen verboten.
Spätestens seit dem 16. Jahrhundert gab es in Durlach Armbrustschützen, die sich zum gemeinsamen Schießen trafen. Urkundlich ist bereits 1551 ein Schießhaus erwähnt. Außerdem erging zum großen Schützenfest in Straßburg 1576 eine Einladung an die Markgrafen zu Baden-Durlach.
Auch in Durlach selbst wurden Schießen veranstaltet, so nahm 1590 Markgraf Ernst Friedrich an einem teil, das gleichzeitig mit einem Fest verbunden war.
Die Schießen waren zur Übung der Wehrhaftigkeit gedacht, was in Durlach letztlich zur Schützenordnung von 1601 führte. Markgraf Ernst Friedrich hatte als überzeugter Calvinist in Pforzheim drei reformierte Prediger einsetzen wollen, wie er es bereits zuvor in Durlach getan hatte. Die Pforzheimer weigerten sich, so daß Ernst Friedrich die Durlacher im Falle eines Angriffes zur Verteidigung mobilisieren wollte. Vermutlich deswegen erließ er eine Ordnung, nach der die Durlacher Bürger sich im Gebrauch des Luntengewehres üben sollten: die Schützenordnung.
In ihr wurde anhand von 36 Paragraphen genau festgelegt, wie bei den Schießen, aber auch sonst, mit Waffen umzugehen war. Zudem sollte der Markgraf die Unterhaltung des Schießhauses übernehmen und eine gewisse Geldsumme gewähren. Eine Verteidigung der Stadt wurde jedoch nicht nötig, da Markgraf Ernst Friedrich 1604 auf seinem Kriegszug gegen Pforzheim plötzlich verstarb.
Schon im frühen Mittelalter gab es den verbreiteten Brauch, einen Vogel zu jagen, zu töten und in einer Prozession durch den Ort zu tragen.
Als Waffe diente die Armbrust. Mit der Zeit schlossen sich die Schützen zu Gilden zusammen und bildeten so eine Gegenkraft zu Obrigkeit und Kirche, die dem sehr kritisch gegenüberstanden.
Erst um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert erhielt das Schützenwesen den Charakter einer Wehrvereinigung, da sich die Schützen mit der Armbrust iim Kriegsfalle als am wirkungsvollsten und tüchtigsten erwiesen. Man begann damit, Bürgerschützen in der Handhabung dieser Waffen ausbilden zu lassen.
Aufgrund der Auflösungserscheinungen des Deutschen Reiches im 14. Jahrhundert konnten die Städte Selbständigkeit und Selbstherrlichkeit zeigen.
So gab es nicht nur für das Zunft- und Gildenwesen, sondern auch für die Schützengesellschaften eine Blütezeit, wobei das sogenannte Vogelschießen, nun mit einem Vogel aus Holz, wieder an Bedeutung gewann. Hierbei wurde dann derjenige Schützenkönig, der den Rest des Vogels herunterschoss. Die Wettkämpfe nahmen immer mehr den Charakter von Lustbarkeiten an.
Bis Ende des 16. Jahrhunderts war die Waffenentwicklung soweit fortgeschritten, dass die Armbrust fast ganz verdrängt worden war. Feuerwaffen waren durchschlagkräftiger als Armbrüste, besaßen eine größere Reichweite, schossen nur noch nicht so genau.Die Schützen wurden nun oftmals der Obrigkeit unterstellt, der Vogel als Schießobjekt verlor an Bedeutung.
Es wurden Statuten festgelegt, nach denen sich die Schützen zu richten hatten. Gleichzeitig wurden ihnen auch Waffen bereitgestellt, ein Schützen- oder Gildenhaus eingerichtet, unentgeltliches Schießgelände bereitgestellt und Zuwendungen in Form von Privilegien und Schießpreisen gewährt.
In diese Zeit fällt die Gründung der Schützengesellschaft Durlach.